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Ratgeber

Wartezimmer-TV: Was Patienten wirklich sehen wollen

Ein Bildschirm im Wartezimmer kann informieren oder nerven. Welche Inhalte ankommen, ob Ton sinnvoll ist, was der Datenschutz beim Aufruf verlangt und wie Praxis, Apotheke und Gemeinde davon profitieren.

Digital3 Min.Aktualisiert
Wartezimmer-TV: Was Patienten wirklich sehen wollen

Wer im Wartezimmer sitzt, hat im Schnitt 15 bis 25 Minuten Zeit und meist das Handy in der Hand. Ein Bildschirm gewinnt diese Aufmerksamkeit nur, wenn er etwas zeigt, das gerade jetzt nützlich ist. In Beratungen mit Arztpraxen, Zahnärzten und Apotheken sehen wir immer dieselben Fragen – hier die Antworten aus der Praxis.

Welche Inhalte gehören auf den Bildschirm im Wartezimmer?

An erster Stelle steht, was die Wartenden direkt betrifft: die aktuelle Wartezeit, der Aufruf ins Behandlungszimmer, Ferienabwesenheiten, Öffnungszeiten, neue Mitarbeitende, Impfaktionen und der Hinweis, dass Rezepte per Mail bestellt werden können. Danach folgen Inhalte mit Nutzen: kurze Gesundheitstipps der Praxis, Erklärungen zu häufigen Behandlungen, Pollen- und Wetterdaten, regionale Veranstaltungen.

  • Gut: eigene Themen in drei bis fünf Sätzen, ruhige Bilder, ein Wechsel alle 10 bis 15 Sekunden.
  • Schlecht: Nachrichtensender mit Katastrophenmeldungen, Dauerwerbung von Pharmafirmen, Textwüsten.
  • Ein Durchlauf von 8 bis 12 Minuten passt zur Wartezeit; danach beginnt der Loop von vorn.

Ton oder kein Ton?

Unsere klare Empfehlung: kein Ton. Sprecherstimmen stören Telefongespräche am Empfang, überlagern vertrauliche Gespräche und ermüden das Personal, das denselben Loop 40 Mal am Tag hört. Ein dezentes Signal beim Aufruf reicht. Wer Musik will, spielt sie separat und leise über eine eigene Anlage. Zu beachten: Musik und Fernsehprogramme im Wartezimmer gelten als öffentliche Wiedergabe und fallen unter den Gemeinsamen Tarif 3a der SUISA. Eigene, tonlose Inhalte lösen keine solche Abgabe aus – ein weiterer Grund für den stummen Betrieb.

Datenschutz beim Aufruf

Seit dem revidierten Datenschutzgesetz (nDSG, 2023) gilt: Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert, und schon die Tatsache, dass jemand in einer bestimmten Praxis sitzt, gehört dazu. Auf dem Bildschirm erscheint deshalb nie der volle Name. Bewährt haben sich Nummern vom Ticket oder Vorname mit Initial des Nachnamens. Der Bildschirm am Empfang darf keine Patientendaten der Software zeigen; wo Empfang und Wartebereich sich sehen, hilft ein zweiter Monitor oder eine Sichtschutzfolie.

Aufrufsysteme und Anbindung an die Praxissoftware

Ein Aufrufsystem besteht aus drei Teilen: Ticketausgabe oder Anmeldung am Empfang, Anzeige auf dem Bildschirm und Auslösung aus dem Behandlungszimmer per Taster, Tablet oder aus der Praxissoftware. Die Anbindung an die Agenda ist der Punkt, an dem viele Systeme scheitern. Wir klären deshalb vor dem Angebot, welche Software im Einsatz ist und ob sie eine Schnittstelle hat. Fehlt sie, bleibt der manuelle Aufruf über ein Tablet – zuverlässig, aber ein Handgriff mehr.

Bildschirm, Platz und Montage

Für ein Wartezimmer mit 8 bis 15 Plätzen reicht ein 43- bis 50-Zoll-Display, für grössere Wartebereiche 55 Zoll oder zwei Geräte. Die Bildmitte liegt für sitzende Betrachter bei 1,4 bis 1,6 Metern, nicht auf Stehhöhe. Der Bildschirm gehört nicht gegenüber dem Fenster, sonst spiegelt er. Ein Signage-Gerät mit eingebautem Player und Zeitschaltung läuft ohne Fernbedienung, die sonst irgendwann verschwindet.

Apotheken und Gemeinden

Für Apotheken funktionieren Wartezeit für Rezepte, Grippe- und Pollenhinweise und Aktionen aus dem eigenen Sortiment. Gemeindeverwaltungen zeigen am Schalter Abstimmungstermine, den Abfallkalender, Nummern der Wartenden und Hinweise auf Online-Dienste – und entlasten damit den Empfang.

Fazit

Ein Wartezimmer-Bildschirm überzeugt mit eigenen, aktuellen und stummen Inhalten, sauberem Datenschutz beim Aufruf und einer Montage auf Sitzhöhe. Wir richten die Anlage inklusive Aufrufsystem ein und pflegen auf Wunsch die Vorlagen, damit die Praxis nur noch Texte anpasst.

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