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Praxis

Barrierefreie Website: BehiG, WCAG 2.2 und 12 typische Fehler

Barrierefreiheit gilt als Pflicht der Verwaltung. Für KMU ist sie vor allem Reichweite: mehr erreichbare Kundschaft, bessere Bedienbarkeit, stabilere Rankings.

Online3 Min.Aktualisiert

Barrierefreiheit gilt in der Schweiz als Thema der öffentlichen Hand. Juristisch stimmt das halb, praktisch überhaupt nicht. Wer die häufigsten Fehler kennt, verbessert Reichweite, Bedienbarkeit und Suchmaschinenwerte in einem Zug.

BehiG, eCH-0059 und WCAG 2.2 – wer verlangt was

Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, ihre Onlineangebote zugänglich zu gestalten. Wie das aussieht, beschreibt der Schweizer Standard eCH-0059, der sich auf die internationalen WCAG-Richtlinien stützt – aktuell die Fassung 2.2 von 2023. Die Stufen A, AA und AAA staffeln den Anspruch; Verwaltungen zielen auf AA, und das ist auch für Unternehmen der sinnvolle Massstab. Private Firmen sind nicht direkt verpflichtet, geraten aber über zwei Wege hinein: als Lieferantin der öffentlichen Hand, wo Ausschreibungen die Konformität verlangen, und über das Gleichstellungsgebot bei öffentlich zugänglichen Dienstleistungen.

Warum es auch für KMU zählt

In der Schweiz lebt rund eine von fünf Personen mit einer Beeinträchtigung, dazu kommt eine älter werdende Kundschaft mit nachlassender Sehkraft und weniger ruhiger Hand. Barrierefreiheit ist damit keine Nische, sondern normale Bedienbarkeit. Dazu kommt der Nebeneffekt bei Google: Sauber verschachtelte Überschriften, sprechende Linktexte, Alternativtexte und untertitelte Videos sind genau die Signale, aus denen Suchmaschinen und KI-Assistenten die Struktur einer Seite lesen. Wer für Screenreader aufräumt, räumt gleichzeitig für den Crawler auf.

Die zwölf Fehler, die wir am häufigsten finden

  • Zu geringer Kontrast: Hellgraue Schrift auf Weiss sieht ruhig aus, verfehlt aber das geforderte Verhältnis von 4,5:1 für Fliesstext.
  • Fehlende oder leere Alternativtexte bei Bildern, die Information tragen.
  • Alternativtexte wie «Bild» oder der Dateiname – schlimmer als nichts.
  • Überschriften nach Optik statt nach Hierarchie gesetzt, also H3 vor H2.
  • Keine sichtbare Fokusmarkierung: Wer mit der Tastatur navigiert, sieht nicht, wo er steht.
  • Bedienelemente, die nur mit der Maus funktionieren – Klappmenüs, Karussells, Lightboxen.
  • Formularfelder ohne verknüpftes Label; der Platzhaltertext verschwindet beim Tippen.
  • Fehlermeldungen nur in Rot, ohne Text, der sagt, was zu korrigieren ist.
  • Linktexte wie «hier klicken» oder «mehr», die ausserhalb des Satzes keinen Sinn ergeben.
  • Videos ohne Untertitel und ohne Transkript.
  • Automatisch startende Animationen ohne Stopp-Möglichkeit.
  • Fehlende Sprachauszeichnung, sodass die Vorlesestimme Deutsch englisch ausspricht.

Tastatur und Formulare sind die harten Fälle

Kontrast und Alternativtexte lassen sich in einem Nachmittag beheben. Aufwendiger wird es bei Bedienelementen. Unser Test ist simpel: Legen Sie die Maus weg und durchlaufen Sie die wichtigste Strecke – Startseite, Leistung, Formular, Absenden – nur mit Tabulator, Pfeiltasten und Enter. Wo Sie hängen bleiben, bleibt auch ein Teil Ihrer Kundschaft hängen. Bei Formularen prüfen wir zusätzlich, ob Fehlermeldungen vorgelesen werden und ob eine einmal eingegebene Adresse nicht erneut verlangt wird – WCAG 2.2 hat dafür eigene Kriterien ergänzt.

Untertitel und Transkripte

Untertitel entstehen heute automatisch und sind in wenigen Minuten korrigiert. Wichtig sind Eigennamen und Fachbegriffe, denn dort irrt die Automatik. Ein Transkript unter dem Video ist zugänglich und zugleich durchsuchbarer Text für Suchmaschinen.

Fazit

Barrierefreiheit ist kein Projekt mit Enddatum, sondern eine Gewohnheit beim Bauen und Pflegen. Ein Durchgang mit Tastatur, Kontrastmesser und einem automatisierten Test deckt den grössten Teil auf. Wir prüfen bestehende Seiten und zeigen, welche Korrekturen sofort wirken und welche in den nächsten Ausbauschritt gehören.

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