E-Commerce
Onlineshop in der Schweiz: TWINT, Rechnung und die Sache mit der Post
Ein Schweizer Shop hat andere Anforderungen als ein deutscher. Zahlungsarten, Versand und Preisangaben entscheiden über den Abschluss.

Wer einen Onlineshop für den Schweizer Markt baut, kann sich nicht auf internationale Vorlagen verlassen. Drei Themen entscheiden darüber, ob der Warenkorb zur Bestellung wird.
Zahlungsarten: TWINT gehört dazu
TWINT ist in der Schweiz breit verankert. Fehlt es, brechen Bestellungen ab – besonders bei kleineren Beträgen und jüngeren Kundengruppen. Dazu kommen Karte über Datatrans oder Saferpay, PostFinance und, je nach Zielgruppe, der Kauf auf Rechnung. Letzterer ist aufwendiger, erhöht aber die Abschlussquote spürbar.
Versand: Preis und Termin gehören auf die Produktseite
Die häufigste Ursache für Abbrüche im Warenkorb sind Versandkosten, die erst am Schluss erscheinen. Wer Preis und Lieferfrist früh zeigt, verliert weniger Bestellungen. Bei sperriger Ware lohnt sich eine ehrliche Angabe statt einer Pauschale, die nicht stimmt.
Preisangaben und Recht
In der Schweiz sind Preise inklusive Mehrwertsteuer anzugeben. Bei Lieferungen aus dem Ausland kommen Zoll und Einfuhrsteuer dazu – das gehört transparent auf die Seite, sonst entsteht Ärger nach der Lieferung. Die Preisbekanntgabeverordnung verlangt zudem klare Angaben bei Rabatten und Vergleichspreisen.
Was am meisten bringt
- Suche, die auch bei Tippfehlern findet.
- Produktbilder in gleicher Grösse und gleichem Licht.
- Bestellprozess ohne Pflichtkonto.
- Lagerbestand sichtbar, statt Bestellungen anzunehmen, die nicht lieferbar sind.
- Sichtbare Kontaktmöglichkeit – Telefonnummer schlägt Chat.
Welches System für welchen Shop
Für Sortimente bis einige hundert Artikel und enge Verbindung zur Website ist WooCommerce eine solide Wahl: volle Kontrolle, viele Erweiterungen, überschaubare Kosten. Für schnell wachsende Shops mit vielen Bestellungen und wenig eigener Technik ist Shopify bequemer, dafür laufen Gebühren pro Verkauf.
Bei sehr grossen Sortimenten mit Anbindung an eine Warenwirtschaft bauen wir individuelle Lösungen – wir betreiben Shops mit über 200 000 Artikeln, bei denen der Katalog automatisch aus dem Lieferantensystem kommt.
Rechtliches, das oft fehlt
- Impressum mit vollständiger Firmenidentifikation.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Widerrufs- und Rückgaberegelung.
- Datenschutzerklärung nach revidiertem Schweizer Datenschutzgesetz.
- Angaben zu Lieferfristen und Verfügbarkeit.
- Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer.
Was den Umsatz wirklich hebt
Nach unserer Erfahrung in dieser Reihenfolge: gute Produktbilder, ehrliche Verfügbarkeitsangaben, kurzer Bestellprozess, sichtbare Kontaktmöglichkeit, Bewertungen. Rabattaktionen stehen weiter hinten, als die meisten glauben.
Weitere Beiträge
News

Wenn niemand mehr googelt: Sichtbarkeit in KI-Antworten
ChatGPT, Perplexity und Google AI beantworten Fragen, statt Links zu zeigen. Wer genannt werden will, muss anders schreiben.

nDSG für Websites: Was KMU wirklich umsetzen müssen
Seit September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Was für Ihre Website Pflicht ist, was nur gut aussieht – und die Checkliste für den nächsten Termin.

Ladezeit ist Umsatz: Was Core Web Vitals wirklich bedeuten
Seit 2020 misst Google, wie schnell und ruhig eine Seite lädt. Die drei Werte lassen sich einfach erklären – und meistens günstig verbessern.